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   VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22   

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VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22 (https://dejure.org/2022,40792)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17.11.2022 - 5 L 155/22 (https://dejure.org/2022,40792)
VG Cottbus, Entscheidung vom 17. November 2022 - 5 L 155/22 (https://dejure.org/2022,40792)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 2725/13

    Nachträgliche Festsetzung einer Sicherheitsleistung für den Betrieb einer

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Insbesondere haben nicht alle von der Antragstellerin auf ihrem Grundstück zum Zwecke der späteren Aufbereitung gelagerten oder zu lagernden Abfälle - auch unter Berücksichtigung möglicher Marktschwankungen - einen gesichert und auch prognostisch positiven Marktwert, so dass für den Fall der Betriebseinstellung eine Belastung der öffentlichen Hand gleichsam auszuschließen wäre, weil die Abfälle ohne weitere Behandlung an Dritte veräußert bzw. abgegeben werden könnten und eine hinreichend große Nachfrage bestünde (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. August 2015 - 8 A 2725/13 -, juris Rn. 81).

    Die Anordnung der Sicherheit ist nur daraufhin überprüfbar, ob der Beklagte bei seiner Entscheidung den zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose der Kosten über die voraussichtlichen Entsorgungskosten vertretbar ist (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 -, juris Rn. 47 m.w.N.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. August 2015 - 8 A 2725/13 -, juris Rn. 88).

    Zur Ermittlung der Nachsorgekosten kann die Behörde auf die in der Anlage bei Betriebseinstellung potentiell lagernden Abfälle abstellen und jedenfalls die durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung maximal zugelassene Abfallmenge zu Grunde legen (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 42; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. August 2015 - 8 A 2725/13 -, juris Rn. 90).

    Insbesondere bei Abfällen mit negativem Marktwert kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass ihre Annahme bei drohender Insolvenz eingeschränkt oder gar eingestellt würde (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. August 2015 - 8 A 2725/13 -, juris Rn. 90).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2020 - 11 LC 138/19

    Allgemeine Gebührenordnung; Amtshandlung; Befristung; Billigkeitsentscheidung;

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Eine Ermessensentscheidung ist jedoch nicht teilbar (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 11 LC 138/19 -, juris Rn. 57).
  • OVG Berlin, 25.08.1992 - 8 B 59.91
    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Wenn die Festsetzung der Sicherheitsleistung, wie hier, der Höhe nach im Ermessen der Behörde steht, ist die Festsetzung bei Ermessensfehlern grundsätzlich aufzuheben (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. August 1992 - 8 B 59.91 -, juris Rn.23), denn nach § 114 Satz 1 VwGO ist die Kontrolle des Gerichts bei der Überprüfung von behördlichen Ermessensentscheidungen auf die Feststellung etwaiger Ermessensfehler beschränkt.
  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, inwieweit der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen den Parteien überhaupt noch wirksam ist und ob die in § 3 Abs. 2 erfolgte Zusicherung einer Nichtanwendung des § 17 BImSchG an die Überschreitung von Vertragslagermengen und damit die tatsächlichen Lagermengen geknüpft werden kann, wenn Grundlage einer nachträglichen Anordnung nach § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG nur die maximal genehmigten nicht aber die tatsächlich vorhandenen Lagermengen sein dürfen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 7 C 44.07 - BVerwGE 131, 11-19 = juris Rn. 42) .
  • BVerwG, 03.03.2016 - 7 B 44.15

    Abfallentsorgungsanlage; Reifenlager; Sicherheitsleistung; Hauptanlage;

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Eines konkreten Anlasses für die Forderung einer Sicherheit bedarf es nicht (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 7 B 44/15 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 6 (L,ST), Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 10 S 709/19

    Sicherheitsleistung für die Erfüllung von Nachsorgepflichten eines

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Betreibers rechtfertigt für sich allein keinen Verzicht auf eine Sicherheitsleistung, weil das allgemeine Insolvenzrisiko auch bei einer aktuell guten wirtschaftlichen Situation nicht für die Zukunft ausgeschlossen werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Mai 2021 - 10 S 709/19 -, juris Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 11 S 78.16

    Nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung für eine Kompostierungsanlage

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Erst der Augenblick, in dem ein Stoff oder Gegenstand die Bedingungen erfüllt, ist gleichbedeutend mit dem Abschluss des Verwertungsverfahrens (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2017 - OVG 11 S 78.16 -, juris Rn. 12; Cosson, in: Giesberts/Reinhardt (Hrsg.) BeckOK Umweltrecht, 63. Edition Stand: 01.04.2019, § 5 KrwG Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 2 L 87/11

    Anfechtung einer abfallrechtlichen Anordnung; hier: Sicherheitsleistung

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Die Anordnung der Sicherheit ist nur daraufhin überprüfbar, ob der Beklagte bei seiner Entscheidung den zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose der Kosten über die voraussichtlichen Entsorgungskosten vertretbar ist (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 -, juris Rn. 47 m.w.N.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. August 2015 - 8 A 2725/13 -, juris Rn. 88).
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 22 CS 18.2003

    Sicherheitsleistung für den Fall der Insolvenz bei Abfallentsorgungsanlage

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Die gemäß § 17 Abs. 4a Satz 1 BImSchG regelmäßig zu fordernde Sicherheitsleistung bezweckt somit auch, dem der öffentlichen Hand drohenden finanziellen Risiko vorzubeugen, das darin liegen kann, dass im Insolvenzfall auf einem Anlagengelände noch Material (ggf. in beträchtlichen Mengen) lagert, das - ohne Aufbereitung - wertlos oder nahezu wertlos ist (und das im ungünstigsten Fall sogar noch Schaden an Boden und Grundwasser verursachen könnte) und das erstens nur unter (möglicherweise hohem) Aufwand und zweitens erst dann aufbereitet werden kann, nachdem für die Aufbereitung ein geeignetes anderes Unternehmen gefunden werden konnte (Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 22 CS 18.2003 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 22 ZB 13.579

    Sicherheitsleistung bei Zwischenlagerung und Aufbereitung von Bauschutt sowie

    Auszug aus VG Cottbus, 17.11.2022 - 5 L 155/22
    Eine Anordnung scheidet daher jedenfalls dann aus, wenn solche Pflichten für die Antragstellerin zweifelsfrei nicht bestehen (Bay. VGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 22 ZB 13.579 - juris Rn. 25, 28).
  • VGH Bayern, 19.03.2021 - 22 B 20.1347

    Nachträgliche Anordnung einer immissionsschutzrechtlichen Sicherheitsleistung

  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 2 B 297/12

    Immissionsschutzrechtliche Nachsorgepflicht

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